Wie aus §4 hervorgeht, brauchen somit ab sofort alle Personen die das Schwimmbad betreten wollen
einen gültigen 2G Nachweis
und zusätzlich einen negativen Testnachweis, der in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen muss (siehe §4 Abs.6 BayIfSMV)
Ausgenommen von dieser Regelung sind gemäß §4 Abs.7 BayIfSMV
Kinder bis zum 6 Geburtstag
Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen
noch nicht eingeschulte Kinder.
[Update 26.11.2021]
Inzwischen gibt es schon wieder eine neue Handlungsempfehlung vom BLSV, nach der Trainer und ehrenamtlich tätige Personen weiterhin der 2G-Regel unterliegen und somit keinen Test benötigen.
Quelle: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/Handlungsempfehlungen.pdf
Die detaillierten Corona-Regeln des neufun und des TSV Neufahrn 1919 e.V. findet ihr hier:
Da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Liste über den Impf- bzw. Genesenen-Status unserer Mitglieder*innen führen dürfen, ist es unumgänglich den Impf-, Genesenen- und Test-Status jedesmal bei Betreten des Bades an der Kasse nachzuweisen.
Die für heute geplante Vereinsmeisterschaft wurde aufgrund der hohen Inzidenzzahlen bis auf weiteres verschoben!
Heute findet ganz normales Training statt!
Nov. 24 2021
Regelungen erneut verschärft – ab heute gilt die 2G+ Regelung
Liebe Schwimmer*innen, liebe Eltern,
die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) trat heute am Mittwoch, den 24. November 2021 in Kraft.
Quelle: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_15/true
Wie aus §4 hervorgeht, brauchen somit ab sofort alle Personen die das Schwimmbad betreten wollen
Ausgenommen von dieser Regelung sind gemäß §4 Abs.7 BayIfSMV
[Update 26.11.2021]
Inzwischen gibt es schon wieder eine neue Handlungsempfehlung vom BLSV, nach der Trainer und ehrenamtlich tätige Personen weiterhin der 2G-Regel unterliegen und somit keinen Test benötigen.
Quelle: https://www.blsv.de/wp-content/uploads/2021/11/Handlungsempfehlungen.pdf
Die detaillierten Corona-Regeln des neufun und des TSV Neufahrn 1919 e.V. findet ihr hier:
Da wir aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Liste über den Impf- bzw. Genesenen-Status unserer Mitglieder*innen führen dürfen, ist es unumgänglich den Impf-, Genesenen- und Test-Status jedesmal bei Betreten des Bades an der Kasse nachzuweisen.
Markus Kaitschick
By WPAdmin • Pressemitteilung •